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KKI, Bildung und Schule

Vollständige Artikelfassung

KI und Unterricht25. August 2026

Mit KI an die Universität, ohne KI durchs Abitur?

Von Volker Wacker

Generative KI gehört an Hochschulen längst zum Studienalltag, während das Abitur weiterhin überwiegend individuelle Leistung ohne KI verlangt. Nach einer ausführlichen Erprobung mit einem zugelassenen KI-Zugang wünschten sich meine Schüler deshalb, die regulären Arbeitsphasen wieder für eigenständiges Lesen, Schreiben und Sprechen zu nutzen.

Textfassung ohne Bilder. Abbildungen finden Sie im verlinkten Originalartikel.

Am Ende einer ausführlichen Erprobungsphase vor zwei Jahren war der Wunsch meiner Schüler klar: In den Arbeitsphasen des Unterrichts wollten sie weitgehend ohne künstliche Intelligenz arbeiten. Das war kein spontanes Urteil über ein unbekanntes Werkzeug. Wir hatten in einem Französischkurs mit einem vom Kultusministerium für den schulischen Einsatz zugelassenen KI-Zugang gearbeitet. Dieselbe Lerngruppe begleite ich inzwischen auch im bilingualen Geschichtsunterricht auf Französisch. Wir hatten verschiedene methodisch angeleitete Formen erprobt und ihren Nutzen gemeinsam ausgewertet.

Die Entscheidung der Schüler wirkt zunächst widersprüchlich. Wer nach dem Abitur studiert, trifft an der Hochschule auf einen Alltag, in dem generative KI längst angekommen ist. Gerade deshalb lohnt ein genauer Blick: Muss die Oberstufe möglichst viel KI einsetzen, um auf die Universität vorzubereiten? Oder kann Studierfähigkeit auch darin bestehen, die knappe gemeinsame Unterrichtszeit bewusst für das zu reservieren, was außerhalb der Schule leicht abgekürzt wird?

Die Hochschulen regeln einen längst entstandenen Alltag

Wie verbreitet KI im Studium ist, zeigt eine im Juli 2026 veröffentlichte Erhebung des CHE Centrums für Hochschulentwicklung. Von 28.584 befragten Studierenden in wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fächern sowie in Sozialer Arbeit nutzten 81 Prozent KI mindestens wöchentlich, 46,5 Prozent täglich. Am häufigsten diente sie der Recherche, der Ideenfindung und als Lernpartner.

Diese Zahlen sind eindrucksvoll, aber nicht auf alle Studierenden übertragbar. Die Fächerauswahl ist begrenzt. Zudem wurde für die allgemeine Nutzungshäufigkeit jeweils der höchste Wert aus elf abgefragten Anwendungsszenarien herangezogen. Eine breiter angelegte, gewichtete Befragung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung hatte für das Wintersemester 2024/25 ergeben, dass zwei Drittel der Befragten generative KI mindestens monatlich nutzten. Beide Erhebungen sind methodisch nicht direkt vergleichbar. Gemeinsam belegen sie jedoch, dass Hochschulen keine Randerscheinung mehr regeln.

Einheitliche Regeln gibt es trotzdem nicht. Der KI-Monitor 2025 des Hochschulforums Digitalisierung erfasste zentrale Unterstützungseinrichtungen an 93 öffentlichen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. 97 Prozent beschäftigten sich mit KI in Prüfungen, 87 Prozent hatten Eigenständigkeitserklärungen verändert. Ihre Prüfungsordnungen hatten dagegen nur 43 Prozent angepasst. Die Nutzung entwickelt sich schneller als der institutionelle Rahmen.

Was zulässig ist, hängt deshalb von Hochschule, Fach, Aufgabe und Prüfer ab. Eine 2025 von Jana Knecht veröffentlichte, ausdrücklich nicht repräsentative Auswertung erfasste 243 frei zugängliche Regelungsdokumente von 58 Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ideenfindung, Gliederung, sprachliche Korrektur oder Übersetzung waren darin häufig erlaubt oder eingeschränkt zugelassen, meist nur mit Offenlegung. Die vollständige Texterzeugung und die Abgabe ungeprüfter KI-Inhalte blieben nahezu überall ausgeschlossen. Transparenz ist notwendig. Sie macht eine verbotene Nutzung aber nicht nachträglich zulässig.

Auch die Studierenden selbst sprechen nicht mit einer Stimme. In der CHE-Befragung von 2026 befürworteten 46 Prozent eine erlaubte KI-Nutzung bei Prüfungsleistungen, 31 Prozent lehnten sie ab, 24 Prozent waren unentschieden. Deutlicher war der Wunsch nach verlässlichen Regeln und nach Angeboten zum Kompetenzerwerb. Hochschulen erleben daher nicht den geradlinigen Übergang vom Verbot zur Freigabe. Sie suchen nach einer Ordnung für eine Praxis, die bereits besteht.

Was meine Schüler aus der Erprobung ableiteten

Meine Lerngruppe kann nicht für Oberstufenschüler insgesamt sprechen. Die Auswertung war keine wissenschaftliche Studie, und die Schüler wussten noch nicht aus eigener Erfahrung, was sie später an einer Universität erwartet. Auch technisch besitzt die Erprobung nur begrenzte Reichweite: Ein vor zwei Jahren eingesetztes System steht nicht für die Leistungsfähigkeit heutiger Modelle. Die Auswertung war keine Produktbewertung. Sie betraf den didaktischen Wert der KI-Arbeit für diese Lerngruppe unter den Bedingungen ihres bevorstehenden Abiturs.

Schülerwünsche ersetzen keine didaktische Entscheidung. In diesem Fall hatten sie jedoch besonderes Gewicht, weil sie nach einer angeleiteten Erprobung formuliert wurden. Die Schüler hatten KI nicht nur von außen betrachtet. Sie hatten mit einem zugelassenen Zugang erprobt, wie sich das Werkzeug in Lernprozesse einbauen lässt. Am Ende wollten sie die regulären Arbeitsphasen dennoch überwiegend ohne KI nutzen. Sie begründeten das nicht mit Technikfeindlichkeit. Sie wollten in der Schule selbstständig arbeiten und jene klassischen Formate trainieren, die über ihre Noten und ihr Abitur entscheiden.

Im Französischunterricht und im bilingualen Geschichtsunterricht heißt das: unbekannte Texte genau lesen, Dokumente und literarische Auszüge erschließen, entlang der Operatoren interpretieren, schriftlich argumentieren und ein eigenes Urteil formulieren. In der Fremdsprache kommt die mündliche Interaktion hinzu. Schriftliche Klausuren und Kommunikationsprüfungen verlangen Leistungen, die Schüler unter festgelegten Bedingungen selbst erbringen müssen. KI steht ihnen dort nicht zur Verfügung. Zugelassen sind nur die jeweils vorgesehenen Hilfsmittel, etwa Wörterbücher.

Diese Prüfungsrealität steuert das Lernverhalten. Zu Hause ist die Versuchung groß, einen schwierigen Arbeitsschritt abzukürzen: eine Deutung formulieren zu lassen, einen fremdsprachlichen Text zu glätten oder eine Gliederung zu übernehmen. In der Schule können die Schüler erfahren, was sie ohne diese Hilfe tatsächlich können. Sie schreiben unter vergleichbaren Bedingungen, erhalten gezielte Rückmeldung und erleben, an welcher Stelle ihr eigener Gedankengang trägt oder abbricht.

Hinzu kommt eine Erfahrung, die diese Schülergeneration geprägt hat. Während der Corona-Zeit lernten viele von ihnen Schule als Fernunterricht kennen. Nach meiner Erfahrung hielt die digitale Vermittlung den Unterricht aufrecht, konnte aber die gemeinsame Arbeit im Raum nicht ersetzen. Zugleich erleben die Schüler einen Alltag, der stark von Bildschirmen und sozialen Netzwerken geprägt ist. Unterricht besitzt deshalb einen Wert, der sich nicht in der Zahl eingesetzter Werkzeuge messen lässt: Schüler hören einander zu, widersprechen, suchen nach einem französischen Ausdruck, reagieren auf einen Einwand und entwickeln einen Gedanken im Gespräch weiter.

Das ist keine romantische Flucht ins Analoge. Es ist eine Entscheidung über eine knappe Ressource. Die gemeinsame Unterrichtsstunde lässt sich nicht speichern und später nachholen. Für meine Lerngruppe erschien es sinnvoller, sie für konzentriertes Lesen, Schreiben und Sprechen zu nutzen als für eine weitere Form digital vermittelter Interaktion.

Abitur und Hochschulpraxis setzen unterschiedliche Anreize

Damit tritt eine institutionelle Spannung offen hervor. Hochschulen reagieren auf eine Studienwirklichkeit, in der KI für Recherche, Ideenfindung und Überarbeitung häufig genutzt wird. Auch dort bestehen weiterhin KI-freie Prüfungen. Die gymnasiale Oberstufe bereitet jedoch besonders stark auf Prüfungen vor, die individuelle Leistung ohne KI feststellen. Beide Logiken lassen sich nicht in jeder Unterrichtsstunde gleichermaßen bedienen.

Das Abitur darf den Unterricht dennoch nicht vollständig verengen. Oberstufe soll nicht nur Prüfungsroutine erzeugen, sondern auf wissenschaftliches Arbeiten, Selbstständigkeit und Urteil vorbereiten. Ein völliger Rückzug aus der KI-Nutzung hätte deshalb einen Preis. Schüler müssten spätestens an der Universität Regeln beurteilen, Ergebnisse prüfen und ihren eigenen Einsatz offenlegen, ohne dies zuvor angeleitet erprobt zu haben.

Aus meiner Erfahrung folgt daher kein allgemeines Verbot. Sinnvoller ist eine klare Trennung der Lernräume. Begrenzte Erprobungsphasen können den kritischen Umgang mit KI schulen. Dort lässt sich untersuchen, welche Vorschläge ein System macht, welche Fehler es produziert und wo eine scheinbar glatte Antwort fachlich nicht trägt. Die reguläre Unterrichtszeit kann anschließend wieder der eigenständigen Arbeit gehören. In meiner Lerngruppe fiel diese Gewichtung nach der Erprobung bewusst zugunsten der KI-freien Arbeitsphase aus.

Auch bei längerfristigen Leistungen braucht es keine Einheitslösung. Für eine historische Seminararbeit könnte die Quellenwahl in einer Präsenzphase stattfinden. Der häusliche Entwurf dürfte begrenzte und offengelegte KI-Hilfe nutzen. Ein anschließendes Gespräch mit einer neuen Quelle könnte prüfen, ob der Schüler Methode, Argument und Grenzen seiner Arbeit verstanden hat. Das Hochschulforum Digitalisierung hat mit seinem 3-P-Modell aus Prozess, Produkt und Präsentation einen solchen Weg für Abschlussarbeiten vorgeschlagen. Es handelt sich um einen hochschuldidaktischen Vorschlag, nicht um einen bundesweit eingeführten Standard.

Mündliche Verteidigungen lösen das Problem zudem nicht allein. Sie kosten Zeit und können sprachlich sichere Schüler begünstigen. Aussagekräftig werden sie nur mit klaren Kriterien und fachlichen Rückfragen. Nicht jede Hausaufgabe braucht ein Prüfverfahren. Entscheidend ist, dass Umfang und Form des Nachweises zur Bedeutung der Leistung passen.

Warum ich KI in der Vorbereitung weiter nutze

Dass ich selbst KI für die Unterrichtsvorbereitung und die Aufbereitung von Materialien einsetze, kann wie ein doppelter Maßstab wirken. Der Unterschied liegt jedoch nicht in einem Privileg, sondern in den verschiedenen Aufgaben und Lernzielen. Ich muss einen fachlich tragfähigen Lernraum vorbereiten, Materialien auswählen, Aufgaben anpassen und Ergebnisse prüfen. Die Schüler sollen in diesem Raum bestimmte Fähigkeiten erwerben und nachweisen.

Diese Asymmetrie verlangt Transparenz. Wenn KI an der Entstehung eines Materials beteiligt war, kennzeichne ich dies. Die fachliche Prüfung und die Verantwortung bleiben bei mir. Ein maschinell erzeugter Text wird nicht dadurch zuverlässig, dass ihn eine Lehrkraft ausgibt.

Auch meine Entscheidung ist nicht endgültig. Mit einer anderen Klasse, veränderten Prüfungsformaten oder weiterentwickelten schulischen Systemen kann die Gewichtung anders ausfallen. Ich kann mir gut vorstellen, in einem kommenden Kurs erneut stärker mit einer zugelassenen KI zu experimentieren. Aus dieser Erprobung lässt sich keine allgemeine Vorschrift für alle Fächer und Lerngruppen ableiten.

Der Wissenschaftsrat hat im Juli 2026 für die Hochschulbildung den Begriff der "intellektuellen Souveränität" vorgeschlagen. Dazu gehören der kritische Einsatz von KI und geschützte KI-freie Phasen. Für die Oberstufe ist dieser doppelte Anspruch überzeugender als die Forderung nach möglichst viel oder möglichst wenig Technik. Schule muss Schüler befähigen, in unterschiedlichen Regelräumen zu arbeiten: mit KI, wenn sie erlaubt und fachlich sinnvoll ist, und ohne sie, wenn die eigene Leistung sichtbar werden soll.

Studierfähigkeit zeigt sich nicht in der dauernden Verfügbarkeit eines Werkzeugs.

Sie zeigt sich auch in der begründeten Entscheidung, es nicht zu benutzen.

Quellen und Literatur

  • Autor und redaktionell verantwortlich: Volker Wacker